Extra Zollinfos
3D-Drucker zählen beim Zoll zur Warenbeschreibung "Artikel", sie werden mit 1,7% verzollt.3D-Drucker, die Kunststoff drucken und haben beim elektronischem Zolltarif entweder die Nummer "84778099900" oder "84798997900", beide Nummer leiten im EZT zur oben beschriebenen Warenbeschreibung "Artikel".
Man kann sich unter http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do auch die gesamte deataillierte Zollrechtsseite anschauen, die nochmal nähere Infos bringt.
Das geht dann folgender Maßen:
1. Besucht die oben genannte Seite des elektronischen Zolltarifs (Link)
2. Man klickt "zur Einfuhr" an.
3. Bei "Codenummer" gebt eine der oben stehenden Nummern ein (es ergibt ein fast gleiches
Ergebnis)
4. Bei "Geographisches Gebiet"wird "US" für United States/Amerika eingetragen.
5. Mehr muss man nicht eintragen, man kann direkt auf den Button "Suche starten" unten
links klicken, dann gehts zur gewünschten Seite, wo Ihr nun detaillierte Infos erhaltet, für
extra Fragen kann man auch direkt bei der Zollhotline anrufen oder auch eine E-Mail/Fax
schreiben und nachfragen:
Telefon: 0351 44834-510 (Mo-Fr 8-17 Uhr)
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590
Oder man sucht sich durch die gesamte Website durch: www.Zoll.de